Steuerliche Vorteile bei Bauprojekten clever nutzen – was jetzt wichtig ist

Wie degressive und Sonder-AfA neue Spielräume für Bauprojekte eröffnen – und warum Baufritz steuerliche Vorteile von Anfang an in die Planung integriert.
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Wer heute Wohnraum schafft, sollte alle Register ziehen – auch steuerlich. Degressive AfA und Sonder-AfA bieten entscheidende Vorteile, wenn sie frühzeitig berücksichtigt werden. Baufritz denkt da partnerschaftlich und ist auf der Seite der Investoren und Planer, damit sich nachhaltiges Bauen auch wirtschaftlich rechnet.
Hier ein Überblick, worauf es ankommt – und wie Baufritz dabei unterstützen kann, das Maximum herauszuholen.

Mit degressiver und Sonder-AfA doppelt profitieren 

In Zeiten knapper Budgets, gestiegener Baukosten und erhöhter Zinsen zählt jeder Prozentpunkt – besonders bei der Steuer. Wer heute Wohnraum schafft, sei es als Planer, Generalunternehmer oder Investor, sollte die aktuellen steuerlichen Möglichkeiten genau kennen und gezielt nutzen. 
Was viele nicht wissen: Steuerliche Vorteile gibt es längst nicht mehr nur bei der Sanierung. Auch der Neubau ist steuerlich attraktiv – vorausgesetzt, die Voraussetzungen sind bekannt und werden frühzeitig in der Planung berücksichtigt. 

Degressive AfA: Sechs Jahre lang beschleunigt abschreiben

Seit dem 1. Oktober 2023 ist sie zurück: die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG – und zwar mit einem attraktiven Satz von 5 % pro Jahr. Sie gilt für:

  • Neubauten, bei denen der Bauvertrag zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 abgeschlossen wurde bzw. wird
  • Kaufverträge im Jahr der Fertigstellung, innerhalb des Zeitraums zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029

Die degressive AfA erlaubt eine deutlich schnellere Abschreibung in den ersten Jahren – sechs Jahre lang, konkret:

  • Jahr 1 bis 6: jeweils 5 % auf den Restbuchwert
    (entsprechend schnellerer steuerlicher Entlastung zu Projektbeginn)

Gerade für gewerbliche Investoren, Family Offices oder Bauträger ergibt sich daraus ein spürbarer Liquiditätsvorteil. Und das Beste: Die degressive AfA ist kombinierbar mit der Sonder-AfA – sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Sonder-AfA nach § 7b EStG: 4 Jahre, 5 % on top

Die Sonder-AfA ist speziell für den Mietwohnungsbau gedacht – als gezielte Förderung für nachhaltigen Neubau. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann zusätzlich zur degressiven Abschreibung weitere 5 % pro Jahr über vier Jahre hinweg geltend machen – auf eine definierte Bemessungsgrundlage.

 

Voraussetzungen:

  1. QNG-Zertifizierung (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude)
    → d.h. Effizienzhaus 40 + Nachweis der Nachhaltigkeit
  2. Kostengrenze:
    - Max. 5.200 €/m² Wohnfläche Herstellungskosten
    - Bemessungsgrundlage: max. 4.000 €/m² Wohnfläche
  3. Dauerhafte Vermietung der Wohneinheiten
  4. Gilt auch bei Anbauten oder Aufstockungen, wenn dadurch eine eigenständige, neue Wohneinheit entsteht.

In Kombination mit der degressiven AfA ergibt sich somit in den ersten vier Jahren eine Abschreibung von insgesamt 10 % jährlich – das ist ein starkes Argument bei jeder Wirtschaftlichkeitsrechnung.

Doppelt gefördert: AfA und KfW-Förderung kombinierbar

Ein häufiger Irrtum: Wer Fördermittel der KfW in Anspruch nimmt, könne steuerlich nicht gleichzeitig profitieren. Das Gegenteil ist der Fall: KfW-Förderung und steuerliche Abschreibungen sind kombinierbar. So lassen sich Förderkredite mit Tilgungszuschüssen und die beschleunigte Abschreibung parallel nutzen – ein klarer Vorteil in Zeiten hoher Bau- und Finanzierungskosten.

 

Was bedeutet das konkret für Ihre Projekte?

Wer heute plant, muss nicht nur baurechtlich und technisch auf dem neuesten Stand sein – sondern auch steuerlich. Die Abschreibungsmöglichkeiten verändern sich, und mit ihnen auch die strategische Herangehensweise an Bauprojekte. Für viele unserer gewerblichen Baupartner bedeutet das:

  • Bessere Wirtschaftlichkeit schon in der Planungsphase
  • Stärkere Argumente gegenüber Investoren und Fördermittelgebern
  • Planungssicherheit durch festgelegte Zeiträume bis 2029

Baufritz-Fazit: Steuerliche Aspekte rechtzeitig in die Planung einbauen

Als erfahrener Partner im nachhaltigen Holzbau wissen wir bei Baufritz, dass steuerliche Themen oft zu spät in die Planung einfließen. Wir beziehen diese Faktoren von Anfang an ein – insbesondere bei QNG-zertifizierten Projekten. Wir wissen, worauf es bei der Umsetzung ankommt, kennen die Details der Kostengrenzen und stellen sicher, dass alle Anforderungen erfüllt sind – damit Sie am Ende nicht nur nachhaltig, sondern auch steuerlich optimal bauen.