Voraussetzungen für Wohngebäude:
🏗️ Neubau oder Ersterwerb eines EH 55-Gebäudes
🔋 100 % erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung (z. B. Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse)
❌ Keine fossilen Energieträger wie Gas oder Öl
Genehmigung & Startbedingungen:
✔️ Gültige Baugenehmigung - der Zeitpunkt der Baugenehmigung spielt keine Rolle.
❌ Bauantrag gestellt, aber Baugenehmigung liet noch nicht vor
❌ Noch kein Spatenstich
❌ Keine Liefer-, Leistungs- oder Bauverträge zum Zeitpunkt der Antragstellung
❌ Keine rückwirkende Förderung
Weitere förderfähige Gruppen:
- Nichtwohngebäude
- Kommunen (hier als Zuschuss statt Kredit, 5 % Zuschussanteil)
*Genauere Details finden SIe hier.